Wie in den meisten Vereinen kämpft auch unser Tierschutzverein mit zurückgehenden Spenden, den hohen Unterhaltungskosten und der steigenden Anzahl von ausgesetzten oder verwahrlosten Tieren. Doch im Gegensatz zu anderen Vereinen geht es beim Tierschutz um Lebewesen mit Gefühlen und einem individuellen Charaktern. Diese armen Geschöpfe können sich nicht selbst helfen und deshalb versuchen wir mit unseren wenigen Mitteln, daß möglichste für diese Tiere zu tun. Leider sind auch unsere finanziellen Mittel begrenzt.
Viele Menschen haben leider keine direkten Angehörigen und wollen verhindern, dass ihr Geld dem Staat zufließt. Andere wiederum haben zwar Angehörige, doch sie wollen über den Tod hinaus für den Tierschutz wirken, der ihnen zu ihren Lebzeiten wichtig war. Für diese Menschen bieten sich Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten des Tierschutzvereins an, ggf. auch um im Todesfall ihr Tier versorgt zu wissen.
Erbschaften betreffen das gesamte Vermögen, daß jemand hinterläßt, Vermächtnisse nur einen festgelegten Teil des Gesamtvermögens. Der gemeinnützige Tierschutzverein ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Nachlass kommt daher ungeschmälert dem Tierschutz zugute. Hiervon können bessere Unterkünfte für die Tiere, Operationen, Tierarztrechnungen, Gehälter für Angestellte oder die Hundeschule für einen schwer vermittelbaren Hund bezahlt werden.
Über ein Vermächtnis kann auch die zukünftige Unterbringung und Versorgung Ihres Haustieres gesichert werden. Eine artgerechte Versorgung kann durch die Kosten aus dem Nachlass erstattet werden. Es kann aber auch geregelt werden, daß mit Hilfe des Tierschutzvereins ein neuer und fürsorglicher Besitzer gefunden werden kann.
Falls Sie sich für eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zugunsten des Tierschutzvereines entscheiden, können Sie sich jederzeit gerne vertrauensvoll an uns wenden. Kontaktaufnahme an:
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Vorsitzender Herr Thomas Leipold E-Mail Adresse: leipold@tierschutz-wsf.de
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Vorsitzender Herr Thomas Gilow E-Mail Adresse: gilow@tierschutz-wsf.de